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 Weg frei für den Immobilienverband IVD
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Berlin, 23. März 2005
. – Der Immobilienverband IVD hat die Hindernisse bei der Eintragung in das Vereinsregister beseitigt. Mit einer jetzt getroffenen Vereinbarung sind die letzten formalen Hürden für den Zusammenschluss der Traditionsverbände RDM und VDM überwunden. „Wir haben nun freie Fahrt für den neuen Berufsver-band IVD, der aus den beiden Traditionsverbänden VDM und RDM hervorgegangen ist und ca. 6.000 Mitglieder umfasst. Mit der Vereinbarung, die wir jetzt  unterzeich-net haben, steht uns nichts mehr im Weg. Die Gegner der Verschmelzung werden nun nicht mehr den Rechtsweg gegen den IVD ergreifen“, so Johannes-Peter Hen-ningsen, Präsident des Ring Deutscher Makler (RDM) und zukünftiger Präsident des IVD. 

Zu den Verzögerungen bei der Eintragung des IVD war es gekommen, als mehrere Einzelverbände im RDM Klage gegen die Entscheidung der RDM-Mitgliederversammlung über die Verschmelzung mit dem VDM zum neuen Immobi-lienverband IVD erhoben hatten. Diese Klage hinderte bislang die Eintragung der Verschmelzung des RDM auf den IVD. Nach umfangreichen Verhandlungen haben sich der RDM Bundesverband sowie alle weiteren betroffenen Untergliederungen darauf verständigt, dass die nicht verschmelzungsbereiten Verbände aus dem RDM Bundesverband austreten und damit eine gewisse Eigenständigkeit erhalten. Dies betrifft die RDM Landesverbände  Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Berlin-Brandenburg sowie vier Bezirksverbände des RDM im Bundesland Nordrhein-Westfalen.  „Allen Mitgliedern unserer beiden früheren Verbände RDM und VDM ist es aufgrund der Papiere zur Verschmelzung freigestellt, die alten Logos von RDM und VDM in der Werbung weiter zu benutzen. In dem Klageverfahren ist dies von den nicht verschmelzungsbereiten Verbänden des RDM als wesentlicher Punkt be-tont worden. In dem nun erarbeiteten Einigungspapier haben wir deshalb diese oh-nehin vorhandene Regelung noch einmal bekräftigt. Wirklich neu ist in der nun aus-gehandelten Einigung nur, dass die klagenden Verbände zunächst aus dem RDM austreten und als einzelne RDM-Vereine in ihrer Region bestehen bleiben“, so Hen-ningsen. Die Vereinbarung siegt vor, dass die Klage, die der Eintragung des neuen Verbandes IVD bisher entgegenstand, zurückgenommen wird. 
 
„Seit der Entscheidung  über die Verschmelzung unserer Verbände ist zwar einige Zeit verstrichen. Wir haben diese Zeit aber bereits intensiv genutzt. Die Geschäfts-stellen unserer Verbände sind bereits zusammengelegt, die Regionalstruktur des IVD ist deutschlandweit eingerichtet und das IVD-Logo wird von vielen Kollegen in der Werbung bereits intensiv genutzt. Wir können uns nun den weiteren wichtigen Sachfragen widmen, ohne Rücksicht auf den bei Gericht anhängigen Prozess neh-men zu müssen", erklärte Henningsen.  Wichtige Sachaufgaben  seien eine einheit-liche Regelungen für die Berufsausübung der Immobilienmakler und -verwalter, der Ehrenkodex für den Berufsstand, die Stärkung der Marktbeobachtung, bessere Ver-tretung der Immobilienwirtschaft gegenüber den Politik, Verbesserung der Qualifika-tion der Marktteilnehmer und Schaffung einer breiteren Akzeptanz der Dienstleistun-gen in der Immobilienwirtschaft, die der großen volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche gerecht wird.


 
IVD-Pressekontakt
IVD c/o VDM      
Jürgen Michael Schick    
Vizepräsident und  
Bundespressesprecher
Tel:  030/25 49 32 20    
Fax: 030/25 49 32 99    
E-Mail: pressekontakt@vdm.de   ; 





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