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Darin
begrüßt er die Anhebung der Honorarsätze, fordert aber zugleich eine
weitere Modernisierung und redaktionelle Überarbeitung der HOAI.
Problematisch findet er, dass verbindliche Honorarsätze allein bei
Planungsleistungen vorgegeben sind. Darüber hinaus bitten die Länder
die Bundesregierung, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der
Novelle über die Entwicklung und eventuell notwendige
Anpassungsmaßnahmen insbesondere hinsichtlich der Honorarstruktur, des
Leistungsbildes, der Anrechenbarkeit nach Bausubstanz sowie der
Regelung zur Objektüberwachung zu berichten.
Die HOAI-Novelle soll Anreize für kostensparendes Bauen schaffen,
Bürokratie abbauen und mehr Freiräume für Vertragsgestaltung
ermöglichen, um den Ansprüchen heutiger komplexer Planungsprozesse zu
entsprechen. Durch ein so genanntes Baukostenmodell sind die Honorare
künftig von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt. Grundlage sind
dann die in der Entwurfsplanung berechneten Kosten. Alle Tabellenwerte
werden um 10 Prozent erhöht.
Quelle und weitere Information:
Bundesrat, Pressemitteilung vom 12.06.2009Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen
Bundesverband Kalksandsteinindustrie eV
Entenfangweg 15
30419 Hannover
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